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Anwachsender Badebetrieb verlangt Regelungen

Mit dem Anwachsen des Badebetriebs in den 80er-Jahren des 19. Jahrhunderts entstanden zahlreiche reglementierende Verordnungen und Empfehlungen für die Seebäder der Ostseeküste. Sie waren von der deutschen Reichsregierung, dem Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin, von seinen Domanialämtern und den örtlichen Behörden erlassen worden, um das Verhalten der Gäste am Strand, in den Badeanstalten und auf den Seebrücken zu ordnen. Auch die Befugnisse von Strandkorbvermietern und Badewärtern wurden in Dienstanweisungen festgelegt. Das traf selbstverständlich auch für die aufblühenden Bäder Brunshaupten, Fulgen und Arendsee zu.


Der „Ostsee-Bote“ propagierte am 15. Juni 1889 diese wichtigen Badeempfehlungen für Gäste und Einheimische. Sie lauteten wie folgt:

„Bei heftigen Gemüthsbewegungen bade nicht, ebenso bei plötzlich eintretendem Unwohlsein und dauerndem Uebelbefinden. Nach durchwachten Nächten und übermäßigen Anstrengungen bade nicht, bevor du einige Stunden geruht hast. Nach reichlichem Genuß von Speisen und besonders von geistigen Getränken bade nicht. Den Weg zur Badeanstalt lege in mäßigem Tempo zurück. Entkleide dich langsam, gehe dann aber sofort ins Wasser. Springe mit dem Kopfe voran oder tauche wenigstens schnell unter, wenn Du das erste nicht magst oder kannst. Bleibe nicht zu lange im Wasser, zumal, wenn Du nicht sehr kräftig bist. Nach dem Baden reibe den Körper zur Beförderung des Blutumlaufes, kleide Dich rasch an und mache Dir mäßige Bewegung.“


Um Badegäste vor neugierigen Spaziergängern und Einheimischen zu schützen, erteilte das Großherzogliche Amt zu Doberan im Jahre 1882 erste Richtlinien und Verbote für das Betreten des Strandes während der Badezeit auf Betreiben der Gemeinde Brunshaupten und ließ Schilder mit der folgenden Aufschrift aufstellen: „Vom 15. Juni bis 15. September ist von Morgens früh bis Mittags 12 Uhr Unbefugten das Hin- und Hergehen am Strande von Brunshaupten-Fulgen bei Strafe bis zu 30 Mark, aushülfeweise Haft, verboten. Doberan, den 7. Juli 1882 Großherzogliches Amt.“ (4.3.a)


Bei gleicher Strafe war auch das Rauchen am Strand von Brunshaupten-Fulgen, soweit er mit Gras bewachsen ist, und im Walde zwischen diesem Strand und der ersten mit dem Strand parallel laufenden Schneise und in der genannten Waldstrecke verboten. In den 90er-Jahren des 19. Jahrhunderts entstanden die ersten noch sehr primitiven Badeanstalten in Brunshaupten und Arendsee sowie in Alt Gaarz (heute Rerik), in denen, nach Geschlechtern getrennt, gebadet werden durfte. Am 1. Februar 1888 wurde auch in Arendsee der Wunsch nach einer Badeanstalt geäußert. Im „Ostsee-Boten“ heißt es dazu: „Die Beschaffenheit unseres Strandes fordert den Sachkundigen dringend genug zur Anlage eines billigen Seebades auf, ist doch der denkbar günstigste Badegrund vorhanden, die Küste im Osten und Westen von Tannenwaldungen umsäumt; dazwischen das nördliche Ende unserer Ortschaft, nicht etwa öde und kahl, sondern anmuthend durch reichlichen Baumbewuchs und belebt durch die ländlichen Wohnstätten rühriger Strandbewohner, die dem Meere den größten Theil ihres Einkommens abgewinnen.“


(Geschrieben von Herrn Dr. Jürgen Jahnke)

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