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Lustfahrten in See

Mit der steigenden Zahl von Gästen an der Ostseeküste um 1910 wuchs auch das Bedürfnis, Lustfahrten in See oder einen Pendelverkehr zwischen den nahegelegenen Seebädern anzubieten. Fischer aus Brunshaupten, Arendsee, Heiligendamm, Nienhagen, Alt Gaarz nutzten dieses Interesse des zusätzlichen Gelderwerbs, indem sie größere Boote dafür anschafften oder ihre Boote in der Badesaison zu Ausflugsschiffen umrüsteten. Mit ihren kleinen Segelbooten, ausgestattet mit einem Hilfsmotor, oder mit offenen Motorbooten konnten sie je nach Zulassung etwa 12 bis 50 Personen befördern. Ihre Boote lagen an den Seebrücken oder an extra ausgebauten Buhnen der Seebäder und hatten klangvolle Namen wie „Kehrwieder, „Gorch Fock“„Störtebeker“, „Deutschland“ und „Arkona“. 


Laut Zulassung beschränkten sich die Fahrten auf die Entfernung von vier Seemeilen und eine Maximaldauer von zwei Stunden. Ein Inspektor der See-Berufsgenossenschaft aus Hamburg prüfte die Funktionsfähigkeit und Verkehrssicherheit der Boote und erteilte die Zulassung nur für eine begrenzte Zeit, meist vom 1. Juni bis 30. September eines Jahres. Brückenwärter und Polizei kontrollierten die Papiere der Bootsbesitzer, ihre Befähigungsnachweise zum Führen von Booten sowie das vorgeschriebene Bootszubehör wie Rettungsring, Schwimmwesten für alle, Feuerlöscher, Eimer und Anker.


Laut einer Polizeiverordnung vom 10. Juni 1940, knapp ein Jahr nach Beginn des Zweiten Weltkriegs, wurde das Benutzen von Motorfahrzeugen auf dem Wasser für den Bäderverkehr eingestellt. In der Verordnung hieß es: „Auf den Gewässern ist Fahrzeugen mit Vergaser- oder Dieselmotor das Fahren unter Verwendung der Motoren für die Dauer des Kriegszustandes grundsätzlich verboten. Dies gilt auch für Segelfahrzeuge mit eingebautem Hilfsmotor und für alle Wasserfahrzeuge mit Außenbordmotor mit der Maßgabe, dass die Hilfsmotoren außer Betrieb zu stellen und die Außenbordmotoren abzubauen sind.“ Eine Zulassung dieser Fahrzeuge zur Beförderung von Badegästen auf der Ostsee gab es wegen des Krieges verständlicherweise nicht mehr.


Im Jahr 1948 erhielten Kühlungsborner Fischer wieder die Genehmigung, mit ihren offenen Booten eine eingeschränkte Personenbeförderung durchzuführen, die jedoch nach dem Bau der Berliner Mauer im August 1961 ihr Ende fand. Eine Genehmigung solcher Fahrten wurde nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990 aus Sicherheitsgründen bis zum heutigen Tag nicht wieder erteilt. Geblieben ist lediglich die Tatsache, dass damals eine solche Lustfahrt in See mit einem Segelboot für viele Binnenländer etwas Abenteuerliches, Romantisches und Geheimnisvolles bot. Die Fahrgäste hatten den erfahrenen braungebrannten, seemännisch gekleideten Bootsführern vertraut und aufmerksam zugehört, wenn sie mit festem Blick auf Segel und See und einer Hand am Ruder ihr Seemannsgarn spannen.


(Geschrieben von Herrn Dr. Jürgen Jahnke)

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