Aparthotel Am Weststrand GmbH
Aparthotel Am Weststrand GmbH, Ostseeallee 38, 18225 Kühlungsborn (nachfolgend “AWGmbH” genannt) Stand: 01. August 2017 (Version 1.0)
§ 1 Anwendungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die die Aparthotel Am Weststrand GmbH (im Folgenden „AWGmbH“) gegenüber dem Gast , dem Veranstalter oder sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner“) erbringt. Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Apartments, Zimmern und sonstigen Räumlichkeiten für z.B. für Seminare, Tagungen, Präsentationen, Konferenzen, Banketten und sonstigen Veranstaltungen, dem Verkauf von Speisen und Getränken (F&B), der Durchführung von sportlichen Veranstaltungen und sonstiger Programme, der Durchführung spezieller gesundheitsförderlicher Maßnahmen oder vergleichbarer Angebote sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der AWGmbH. Die AWGmbH ist berechtigt, ihre Leistungen durch Dritte zu erfüllen.
- Diese AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten wie z. B. Gastaufnahme-, Pauschalreise-, Kontingent- oder Veranstaltungsverträge, die mit der AWGmbH abgeschlossen werden. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
- AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn die AWGmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.
§ 2 Vertragsschluss
- Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme der AWGmbH zustande. Der AWGmbH steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung anzunehmen.
- Schließt der Vertragspartner einen sog. Kontingentvertrag ab, haftet der Vertragspartner für sämtliche Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht.
- Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nur gestattet, wenn die AWGmbH dies ausdrücklich gestattet. Die AWGmbH kann hier nach eigenem Ermessen auf Anfrage eine schriftliche Ausnahme erteilen.
§ 3 Apartment- bzw. Zimmernutzung, Apartment- bzw. Zimmerübergabe, Abreise
- Die Zurverfügungstellung der Apartments bzw. Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken. Haustiere können nur nach vorheriger Zustimmung der AWGmbH gegen gesonderte Berechnung mitgebracht werden.
- Der Vertragspartner haftet gegenüber der AWGmbH für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen der AWGmbH erhalten, verursacht werden.
- Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Nutzung bestimmter Apartments bzw. Zimmer. Sollten Apartments bzw. Zimmer im Hause nicht verfügbar sein, wird die AWGmbH den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Hotel gleicher Kategorie anbieten. Lehnt der Vertragspartner ab, so hat die AWGmbH vom Vertragspartner erbrachte Leistungen unverzüglich zu erstatten.
- Gebuchte Apartments bzw. Zimmer stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat die AWGmbH das Recht, gebuchte Apartments bzw. Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.
- Die Apartments bzw. Zimmer müssen am Abreisetag spätestens um 11:00 Uhr geräumt sein. Danach kann die AWGmbH über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 14:30 Uhr 25% der Übernachtungsrate in Rechnung stellen, ab 15:00 Uhr 80% und ab 17:00 Uhr 100% der Übernachtungsrate (Tagespreis).
§ 4 Veranstaltungen
- Um eine sorgfältige Vorbereitung durch die AWGmbH zu ermöglichen, hat der Vertragspartner der AWGmbHl die endgültige Teilnehmerzahl spätestens drei Tage vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Sofern der Vertragspartner dabei eine höhere als die vereinbarte Teilnehmerzahl mitteilt, wird diese höhere Teilnehmerzahl nur dann Vertragsbestandteil, wenn die AWGmbH dem schriftlich zustimmt. Stimmt die AWGmbH nicht schriftlich zu, ist der Vertragspartner zu einer Durchführung der Veranstaltung mit einer höheren Teilnehmerzahl nicht berechtigt. Stimmt die AWGmbH zu, richtet sich die Abrechnung nach der neuen Vereinbarung (ggf. mit zusätzlichen Aufwendungen). Ein Anspruch des Vertragspartners auf Zustimmung besteht nicht. Die Abrechnung richtet sich unabhängig von der Mitteilung der Höhe der Teilnehmerzahl nach den vertraglichen Vereinbarungen. Nehmen tatsächlich weniger Teilnehmer an der Veranstaltung teil, ist dies für die Abrechnung unerheblich.
- Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Beginns der Veranstaltung, so ist die AWGmbH berechtigt, dem Vertragspartner sämtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
- Reservierte Räume stehen dem Vertragspartner nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung der AWGmbH und wird grundsätzlich nur gegen zusätzliches Entgelt gewährt. Raumänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen der AWGmbH für den Vertragspartner zumutbar sind.
- Bei Veranstaltungen, die über 01:00 Uhr hinausgehen kann die AWGmbH, wenn nicht schriftlich ausdrücklich anders vereinbart, je angefangener Stunde 80,00 EUR zzgl. ges. USt. in Rechnung stellen. Der Vertragspartner haftet der AWGmbH gegenüber für zusätzliche Leistungen an die Veranstaltungsteilnehmer oder gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung.
- Sämtliche behördlichen Genehmigungen hat der Vertragspartner auf eigenen Kosten zu beschaffen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dem Vertragspartner obliegt die Einhaltung aller relevanten (ordnungs-) rechtlichen Vorgaben. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben wie z.B. GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer u.ä. sind durch den Vertragspartner unverzüglich direkt an den Gläubiger zu zahlen.
- Der Vertragspartner haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, der Veranstaltungsteilnehmer sowie sonstiger Hilfskräfte wie für sein eigenes Verhalten. Die AWGmbH kann vom Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
- Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung und Aufstellung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit der AWGmbH abzustimmen. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Kommt der Vertragspartner dieser Regelung nicht nach, so hat die AWGmbH das Recht, eine Entfernung und kostenpflichtige Lagerung vorzunehmen. Eingebrachte Transportverpackungen, Umverpackungen und alle sonstigen Verpackungsmaterialien sind vom Vertragspartner auf eigenen Kosten zu entsorgen. Eine Entsorgung kann kostenpflichtig vorgenommen werden, falls der Vertragspartner die Verpackungen nach Veranstaltungsende zurücklässt. Alle im Rahmen der Veranstaltung eingebrachten Gegenstände wie Dekorationsmaterial u.ä. müssen sämtlichen maßgeblichen Ordnungsvorschriften entsprechen.
- Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens der AWGmbH nicht. Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung ist ausschließlich Sache des Vertragspartners.
- Störungen oder Defekte an von der AWGmbH zur Verfügung gestellten Einrichtungen werden, soweit dies der AWGmbH möglich ist, beseitigt. Der Vertragspartner kann in diesem Zusammenhang keine Ansprüche herleiten.
- Werden vom Vertragspartner eigene elektrische Anlagen eingebracht, so bedarf es vor Anschluss an das Stromnetz der Zustimmung der AWGmbH Geschäftsleitung. Der anfallende Stromverbrauch wird nach den gültigen Bereitstellungs- und Arbeitspreisen berechnet, wie das Versorgungsunternehmen sie der AWGmbH belastet. Eine pauschale Erfassung und Berechnung steht der AWGmbH frei. Durch Anschluss auftretende Störungen oder Defekte an den technischen Anlagen der AWGmbH gehen zu Lasten des Vertragspartners.
- Der Vertragspartner ist mit Zustimmung der AWGmbH berechtigt, eigene Telefon-, Fax- und Datenübertragungseinrichtungen zu nutzen. Dafür kann die AWGmbH eine Anschlussgebühr berechnen. Bleiben hierdurch geeignete Anlagen der AWGmbH ungenutzt, kann die AWGmbH eine Ausfallvergütung berechnen.
- Beschafft die AWGmbH für den Vertragspartner technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten, handelt die AWGmbH im Namen und für Rechnung des Vertragspartners; dieser haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt die AWGmbH von allen Ansprüchen Dritter auf erstes schriftliches Anfordern frei. Eine Haftung der AWGmbH wegen nicht rechtzeitiger Beschaffung oder einer Mangelhaftigkeit der beschafften Einrichtungen ist ausgeschlossen.
- Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten etc.) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In den Fällen wird eine Allgemeinkostengebühr unter Abzug des anteiligen Wareneinsatzes berechnet. Im Falle der Zuwiderhandlung ist die AWGmbH berechtigt, pro Teilnehmer einen pauschalierten Schadensersatzbetrag für den entstandenen Ausfall zu fordern, der der AWGmbH für die Erbringung der Leistung zugeflossen wäre. Die AWGmbH übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden bedingt durch den Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken.
- Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung der AWGmbH. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, so hat die AWGmbH das Recht, die Veranstaltung abzusagen.
- Jede Art von Werbung, Information, Einladungen durch die ein Bezug zur AWGmbH, insbesondere durch Verwendung des Markennamen, der Gebäudebezeichnungen, des Firmennamen, hergestellt wird, bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung der AWGmbH.
§ 5 Bereitstellung der Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung und Abtretung
- Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste der AWGmbH. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der z. Zt. gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. In den Preisen sind öffentliche Abgaben wie z.B. Kurtaxen Kulturförderabgaben (sog. „Bettensteuer“) u.Ä. nicht enthalten. Die genannten Abgaben hat der Vertragspartner zusätzlich zu tragen. Die jeweiligen Beträge werden ihm gesondert in Rechnung gestellt. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und erster Vertragsleistung 120 Tage, so hat die AWGmbH das Recht, Preiserhöhungen bis maximal 15% vorzunehmen. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen. Die AWGmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag festgehalten werden.
- Rechnungen sind grundsätzlich sofort durch Überweisung, in bar, mit der EC-Karte oder mit der Kreditkarte (zzgl. einer Gebühr von 2% des Rechnungsbetrages bei Zahlung mit der Kreditkarte) zu zahlen. Die AWGmbH ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.
- Der Zahlungsanspruch der AWGmbH ist unverzüglich nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als dem Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug ist die AWGmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.
- Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt der AWGmbH, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 100% der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen.
- Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von 5 EUR fällig. Alle weiteren anfallenden Inkassokosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.
- Der Vertragspartner kann gegenüber einer Forderung der AWGmbH nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sinngemäß gilt dies für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen eigener Forderungen des Vertragspartners. Ansprüche und sonstige Rechte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der AWGmbH abgetreten werden.
- Nutzt der Vertragspartner für die Bezahlung von Leistungen der AWGmbH mit Vorauszahlungspflicht (z.B. allgemeine Bestellungen mit Vorauszahlung , garantierte Buchung oder Gutscheine) eine Kreditkarte ohne diese körperlich vorzulegen (z.B. über Telefon, Internet o.ä.) , ist der Vertragspartner im Verhältnis zur AWGmbH nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber diese Belastung zu widerrufen.
§ 6 Leistungsstornierung / Leistungsreduzierung
- Reservierungen des Vertragspartners sind nach der Annahme der AWGmbH für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Vertragspartner hat dieser folgenden Schadenersatz zu leisten:
- Kein Schadenersatz, wenn die schriftliche Stornierung oder Reduzierung bis 30 Tage vor Beginn des Leistungszeitraumes der AWGmbH zugeht,
- 40 % Schadenersatz des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung bis 14 Tage vor Beginn des Leistungszeitraumes der AWGmbH zugeht,
- 60 % Schadenersatz des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung bis 7 Tage vor Beginn des Leistungszeitraumes der AWGmbH zugeht,
- 80 % Schadenersatz des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung bis 1 Tag vor Beginn des Leistungszeitraumes der AWGmbH zugeht,
- 100 % Schadenersatz des Wertes der bestellten Leistungen, im Falle einer Nichtanreise bzw. wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung am Tag der Anreise der AWGmbH zugeht
- Für Gruppenreservierungen (5 Zimmer oder mehr) gelten gesonderte Stornierungsfristen, die jeweils vertraglich vereinbart werden.
- Der Vertragspartner ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden der AWGmbH nicht gegeben oder geringer ist.
- Sofern die AWGmbH die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadenersatz des Vertragspartners um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadenersatzes.
- Die oben genannten Fristen gelten gleichermaßen für die AWGmbH, ohne dass dadurch die Bestimmungen des § 7 dieser AGB berührt werden.
§ 7 Rücktritt / Kündigung der AWGmbH
- Die AWGmbH ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB) bzw. zur Kündigung des Vertrages (§314) berechtigt, wenn der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt, die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer von der AWGmbH nicht zu vertretenden Umstände unmöglich ist, der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht, der Vertragspartner den Namen der AWGmbH mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht, vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung der AWGmbH untervermietet werden, die AWGmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen der AWGmbH den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der AWGmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann.
- Die AWGmbH hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktritts / der Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden des Grundes, schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Vertragsaufhebung durch die AWGmbH begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadenersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch der AWGmbH auf Ersatz eines ihm entstandenen Schadens und der von ihm getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.
§ 8 Haftung der AWGmbH, eingebrachte Gegenstände, Verjährung
- Die AWGmbH haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
- Ausnahmsweise haftet die AWGmbH für leichte Fahrlässigkeit bei Schäden, die auf der Verletzung essentieller Vertragspflichten beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
- Eine Haftung der AWGmbH für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
- Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch die AWGmbH eingesetzte Unternehmen, ihrer Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, wenn die AWGmbH eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes übernimmt oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens am Abreistag der AWGmbH anzuzeigen.
- Für eingebrachte Gegenstände des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§701 ff BGB.
- Fahrzeuge, die auf dem Gelände der AWGmbH abgestellt werden, auch entgeltlich, begründen keinen Verwahrungsvertrag. Bei Beschädigung oder Verlust auf dem Gelände der AWGmbH abgestellter Fahrzeuge und deren Inhalt haftet die AWGmbH nicht.
- Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners / Übernachtenden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Die AWGmbH bewahrt die Sachen 12 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Geldleistung. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
- Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners gegen die AWGmbH aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Vertragspartner von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste.
§ 9 Zusätzliche Bestimmungen für Pauschalreiseverträge
- Besteht die Leistungspflicht der AWGmbH neben der Gewährung von Kost und Logis in der Organisation eines Freizeitprogramms als entgeltliche Eigenleistung, so begründet dies einen sog. Pauschalreisevertrag.
- Wegen Veränderungen, Abweichungen oder Reduzierungen einzelner Leistungen im Rahmen eines Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, kann der Vertragspartner keine Ansprüche geltend machen, wenn sie lediglich unerheblich sind.
- Werden vereinbarte und zur Verfügung gestellte Leistungen vom Vertragspartner nicht in Anspruch genommen, ist eine Herabsetzung oder Rückvergütung des Gesamtentgeltes nicht möglich.
- Die AWGmbH haftet nicht für Schäden, die der Vertragspartner anlässlich der Inanspruchnahme einer Sonderleistung eines Dritten erleidet. Der Vertragspartner wird insoweit auf die Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Veranstalter der Sonderleistung verwiesen.
§ 10 Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden, Teilunwirksamkeit
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz der AWGmbH.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Mit Ausnahme für private Endverbraucher wird der Geschäftssitz der AWGmbH als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund des jeweiligen Vertrages ergeben, vereinbart.
- Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen und Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die wirksam ist und dem Sinngehalt der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.